Die Hundeabgabe wird einmal jährlich mit Fälligkeit am 15.02. eingehoben.
Für die Hundemarke werden einmalig € 2,00 verrechnet.
Ausgenommen sind Nutzhunde, wie Polizeihunde, Blindenhunde, etc.
Für Listenhunde ist eine Gebühr von € 95,00 pro Jahr zu bezahlen.
Für die spezielle rote Hundemarke werden einmalig € 5,00 verrechnet.