Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich die Geburt ereignet.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Bei ehelichen Kindern:
Bei unehelichen Kindern:
Bei Eltern, die nicht die österreichsiche Staatsbürgerschaft besitzen, ist anstelle des Staatsbürgerschaftsnachweises der Reisepass mitzubringen.