https://www.schnupperticket.at/Home
Nutzungsbedingungen:
VOR-Schnupperticket Nutzungsbedingungen der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge
Das Schnupperticket (VOR-Klimaticket Metropolregion) ist eine übertragbare VOR-Jahreskarte und auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland), sowie auf der WESTBAHN zwischen Amstetten und Wien gültig. Ab 1. April 2024 stehen zwei Stück dieser Jahreskarten allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge gratis zum Ausleihen zur Verfügung. Pro Person kann je ein Schnupperticket für einen Kalendertag ausgeliehen werden (Wochenende und Feiertage gelten dabei als ein Tag). Vorteile in der Kernzone Wien • Samstag-Kinder-Mitfahrbonus > Samstag ab 12 Uhr können Sie innerhalb Wiens Ihre Kinder gratis mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre) • Gratis Fahrradmitnahme > in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) können Sie innerhalb Wiens, zu den festgelegten Zeiten ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. • NightLine inklusive > mit dem VOR-Schnupperticket stehen Ihnen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung. Gratis Hundemitnahme > im gesamten Geltungsbereich der Ostregion Ausleihvorgang:
Reservieren Sie direkt beim Bürgerservice des Gemeindeamtes der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge, oder bequem im Online-Kalender unter www.schnupperticket.at (einmalige Registrierung erforderlich). Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei diese frühestens zwei Monate vor der Ausleihung möglich sind. Sollten Sie Hilfe bei der Reservierung unter www.schnupperticket.at benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgerservice der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge (02168 62252 22).
Das VOR Schnupperticket ist im Bürgerservice des Gemeindeamts, 2452 Mannersdorf am Leithagebirge, Hauptstraße 48, abzuholen und auch wieder zurückzubringen.
Abholung: Das Schnupperticket kann zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr am Nutzungstag, oder bei Verfügbarkeit am Vortag zwischen 11 und 12 Uhr abgeholt werden. Bei der Entlehnung werden die Ticketübergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (insbesondere der Kosten bei Verlust) mittels Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist dazu erforderlich. Reservierte Tickets werden bei Nicht-Abholung am vorgesehenen Nutzungstag ab 10.00 Uhr wieder freigegeben.
Die Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen ersatzlos zu stornieren.
Rückgabe: Die Rückgabe des VOR-Schnuppertickets hat jeweils am selben Tag, unmittelbar nach Beendigung der Fahrt, jedenfalls aber am Folgetag der Entlehnung, bis spätestens 7.00 Uhr zu erfolgen. Das VOR-Schnupperticket kann dafür während der Amtszeiten im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge retourniert werden, oder ist in einem Kuvert mit dem Namen der oder des Ausleihenden in den Briefkasten der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge (1.Stock, Eingang Gemeindeamt) einzuwerfen. Mehrmalige Entlehnungen: Die Gratisentlehnung ist pro Person auf zwei Entlehnungstage pro Monat bzw. zehn Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur ohne vorherige Reservierung und nur bei Verfügbarkeit am Nutzungstag ab 10 Uhr. Verlust, Verspätungsgebühr und Storno: Bei Verlust des VOR-Schnuppertickets (Jahreskarte) ist die oder der Entlehnende für den Ersatz des Fahrkartenwertes (derzeit 860 Euro) verantwortlich. Wird das Ticket nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird der oder dem Ausleihenden eine Verspätungsgebühr von 50 Euro pro Karte verrechnet. Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System, oder beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge vorzunehmen.
Werden Karten kurzfristig (weniger als 1 Woche vor Entlehnung) storniert, werden diese als Entlehnung gerechnet. Im Fall einer unentschuldigten Nichtabholung behält sich die Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge vor, Nutzer zu sperren. Datenschutz:
Die Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge ist als Administratorin des OnlineKalenders www.schnupperticket.at berechtigt, die Daten aller in diesem Kalender eingetragenen Ausleihenden einzusehen.